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-	Zusammenladung nicht zugelassen.
a	Versandstcke mit Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppen B und Versandstcke mit Stoffen und Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppe D drfen zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container verladen werden, vorausgesetzt, sie sind wirksam getrennt, so dass keine Gefahr der Explosionsbertragung von Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppe B auf Stoffe oder Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe D besteht. Die Trennung ist durch die Verwendung getrennter Abteile oder durch Einsetzen einer der beiden Arten von explosiven Stoffen oder Gegenstnden mit Explosivstoff in ein besonderes Umschlieungssystem zu bewerkstelligen. Beide Trennungsmethoden mssen von der zustndigen Behrde zugelassen sein.
b	Verschiedene Arten von Gegenstnden der Klassifizierung 1.6N drfen nur als Gegenstnde der Klassifizierung 1.6N zusammengeladen werden, wenn durch Prfungen oder Analogieschluss nachgewiesen ist, dass keine zustzliche Detonationsgefahr durch bertragung unter den Gegenstnden besteht. Andernfalls sind sie als Gegenstnde der Gefahrenunterklasse 1.1 zu behandeln.
b,c	b: "Verschiedene Arten von Gegenstnden der Klassifizierung 1.6N drfen nur als Gegenstnde der Klassifizierung 1.6N zusammengeladen werden, wenn durch Prfungen oder Analogieschluss nachgewiesen ist, dass keine zustzliche Detonationsgefahr durch bertragung unter den Gegenstnden besteht. Andernfalls sind sie als Gegenstnde der Gefahrenunterklasse 1.1 zu behandeln."; c: "Wenn Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe N mit Stoffen oder Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppe C, D oder E zusammengeladen werden, sind die Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe N so zu behandeln, als htten sie die Eigenschaften der Vertrglichkeitsgruppe D."
c	Wenn Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe N mit Stoffen oder Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppe C, D oder E zusammengeladen werden, sind die Gegenstnde der Vertrglichkeitsgruppe N so zu behandeln, als htten sie die Eigenschaften der Vertrglichkeitsgruppe D.
d	Versandstcke mit Stoffen und Gegenstnden der Vertrglichkeitsgruppe L drfen mit Versandstcken mit gleichartigen Stoffen und Gegenstnden dieser Vertrglichkeitsgruppe zusammen in ein Fahrzeug oder einen Container verladen werden.
X	Zusammenladung zugelassen.
